mit Power Rad fahren
Elektrofahrräder boomen. Die Verkaufszahlen nehmen rasant zu, jährlich werden ca. 150'000 E-Bikes verkauft. Rasant sind auch die Geschwindigkeiten, die mit einem E-Bike gefahren werden können. Entsprechend den eigenen Fahrfähigkeiten will die Wahl des passenden E-Bikes wohlüberlegt sein.
E-Bikes ermöglichen ein bequemes und rasches Vorankommen. Durch die höheren Geschwindigkeiten nimmt aber auch das Unfallrisiko zu. Nachfolgend findest du Tipps für deine Sicherheit auf dem E-Bike.
Rechtliche Aspekte
Elektrofahrräder – rechtliche Aspekte
Um der technischen Entwicklung von Elektrofahrrädern Rechnung zu tragen und die Sicherheit zu erhöhen, wurden per 1. Mai bzw. 1. Juli 2012 verschiedene Vorschriften angepasst.
Ein Elektrofahrrad oder E-Bike gilt rechtlich gesehen wie bisher als «Motorfahrrad».
Unterscheiden lassen sich:
Leicht-Motorfahrräder
D.h. einplätzige Elektrofahrräder mit höchstens 0,5 kW Motorleistung, einer ohne menschliche Muskelkraft – also mit reiner Motorleistung – erreichbaren sog. bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h sowie einer Tretunterstützung, die bis maximal 25 km/h wirkt.
Übrige Motorfahrräder
D.h. einplätzige, einspurige Elektrofahrräder mit höchstens 1 kW Motorleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h und einer Tretunterstützung, die bis maximal 45 km/h wirkt.
Regeln betreffend Elektrofahrräder finden sich in verschiedenen Erlassen. Aus Sicht der Verkehrssicherheit sind insbesondere relevant:
Das Mindestalter für das Führen von Elektrofahrrädern beträgt 14 Jahre.
Leicht-Motorfahrräder dürfen ab dem 16. Geburtstag ohne Führerausweis gefahren werden. Wer jünger ist oder ein anderes Elektrofahrrad-Modell fährt, benötigt mindestens einen Führerausweis der Kategorie M.
E-Bike-Fahrende haben die Vorschriften für Radfahrer zu beachten und müssen daher Radstreifen und signalisierte Radwege benützen.
Seit 1. Juli 2012 dürfen Kinder nicht nur wie bislang mit dem Leicht-Motorfahrrad, sondern auch mit einem schnelleren Elektrofahrrad in einem Veloanhänger mitgeführt werden. Mit einem Elektrofahrrad können somit höchstens 3 Kinder transportiert werden – 2 im Veloanhänger und 1 auf dem Kindersitz. Da sich das zusätzliche Gewicht verlängernd auf den Bremsweg auswirkt, sollte auch die Geschwindigkeit entsprechend angepasst bzw. reduziert werden.
Wer ein Leicht-Motorfahrrad fährt (z.B. sog. langsame E-Bikes) ist nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch das Tragen eines Fahrradhelms empfohlen. Die Führer eines sog. schnellen E-Bikes müssen einen Fahrradhelm tragen (nach der Norm EN 1078 geprüft).
Fahren mit Licht am Tag für alle E-Bikes ab 1. April 2022
Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Die Lichter müssen fest am Velo angebracht sein, die Pflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen.
Aufgrund der Bestimmungen zum Tagfahrlicht genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist. Um besser gesehen zu werden, empfiehlt das Bundesamt für Strassen ASTRA aber, immer Vorder- und Rücklicht einzuschalten.
Die Ausrüstungsvorschriften für die Beleuchtungseinrichtungen bleiben unverändert. Bereits heute müssen an E-Bikes mindestens ein nach vorne weiss und ein nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht fest angebracht sein. Bei schnellen E-Bikes muss diese Beleuchtung typengenehmigt sein. Als «fest angebracht» gelten auch Anstecklichter. Die Ausrüstung mit speziellen Tagfahrleuchten ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.
Tachopflicht für schnelle E-Bikes ab 1. April 2024
Nach dem 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser neu in Verkehr gesetzt werden. Bereits im Gebrauch stehende schnelle E-Bikes müssen bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden.